Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze; Folgen von Verfahrensfehlern
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2001 - Aktenzeichen 10 K 217/97
DRsp Nr. 2001/13174
Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze; Folgen von Verfahrensfehlern
1. Bilanzansätze, die ohne Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn gebildet wurden, sind grundsätzlich ohne Gewinnauswirkung auszubuchen. Hier: erfolgsneutrale Korrektur des fehlerhaften Ansatzes einer von Anfang an nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Verbindlichkeit und des überhöhten Ansatzes von Aktivposten in der Eröffnungsbilanz.2. In § 127AO 1977 kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte bestehen zu lassen, wenn sie sich als materiell-rechtlich zutreffend erweisen. Kann dagegen der Verwaltungsakt aus materiell-rechtlichen Gründen keinen Bestand haben, wird auch der Verfahrensfehler bedeutsam, so dass die (zuständige) Verwaltungsbehörde ihre neuerliche Entscheidung unter Vermeidung des festgestellten Fehlers zu treffen hat.