Streitig ist, ob in zurückliegenden Veranlagungszeiträumen zu Unrecht vorgenommene Absetzungen für Abnutzung (AfA) durch eine Verringerung der Bemessungsgrundlage für die restliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts auszugleichen sind. Außerdem ist der Abzug von Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben streitig.
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