BFH - Beschluß vom 03.01.2000
XI R 35/99
Normen:
FGO §§ 125, 136 Abs. 1, 2 ;

Kosten der Anschlussrevision

BFH, Beschluß vom 03.01.2000 - Aktenzeichen XI R 35/99

DRsp Nr. 2001/13326

Kosten der Anschlussrevision

1. Wird die Anschlussrevision der Kl. wirkungslos, weil das FA die von ihm eingelegte Revision zurückgenommen hat, sind die Kosten des Revisionsverfahrens entspr. § 136 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FGO verhältnismäßig zu teilen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kl. eine zuvor selbständig eingelegte Revision zurückgenommen haben. 2. Die Kosten sind den Beteiligten dann nach dem Verhältnis der Gegenstandswerte ihrer Rechtsmittel aufzuerlegen.

Normenkette:

FGO §§ 125, 136 Abs. 1, 2 ;