FG München - Urteil vom 14.03.2002
15 K 4531/99
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1042

Kosten der Kryokonservierung in Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung; Kosten der Kryokonservierung (künstliche Befruchtung) als a.o. Belastung; Einkommensteuer 1997

FG München, Urteil vom 14.03.2002 - Aktenzeichen 15 K 4531/99

DRsp Nr. 2002/12202

Kosten der Kryokonservierung in Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung; Kosten der Kryokonservierung (künstliche Befruchtung) als a.o. Belastung; Einkommensteuer 1997

Aufwendungen für die der Beseitigung der Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes dienende, in Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung entstehende sog. Kryokonservierung sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob die Beklagte (das Finanzamt) den Abzug von Aufwendungen der Kläger im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung zu Recht verweigert hat.