FG Münster - Urteil vom 27.08.2002
1 K 4636/00 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 3 ; EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1589

Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung in der häuslichen Waschmaschine

FG Münster, Urteil vom 27.08.2002 - Aktenzeichen 1 K 4636/00 E

DRsp Nr. 2002/17141

Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung in der häuslichen Waschmaschine

1. Die Kosten der Reinigung und Pflege von typischer Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine sind Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 6 EStG. 2. Zu den abziehbaren Kosten, die nach repräsentativen Daten der Verbraucherverbände oder Hersteller zu schätzen sind, zählen anteilige Wasser-, Energie- und Waschmittelkosten.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 3 ; EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist, in welcher Höhe Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung in der häuslichen Waschmaschine zu schätzen sind.

Der Kl. bezog in den Streitjahren 1998 und 1999 als Triebfahrzeugführer bei der D. ... AG (D. ) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er ist zum Tragen von Dienstbekleidung verpflichtet (Hemd, Pullover, Diensthose, Dienstjacke), die bis zu bestimmten Höchstbeträgen vom Arbeitgeber bezahlt wird. Auf jedem Kleidungsstück befindet sich das Zeichen der D.. Die Reinigung erfolgt in der häuslichen Waschmaschine des Kl., der in einem Zwei-Personen-Haushalt lebt.