Der Kläger macht Werbungskosten für die Reinigung von Dienstkleidung mit einer privaten Waschmaschine geltend.
Der Kläger war vom 1.10.1997 bis 30.9.1999 als Soldat auf Zeit bei der Bundesmarine tätig. Er war im Jahre 1998 in Kasernen der Bundeswehr untergebracht, besaß keinen eigenen Hausstand und hatte Fahrten zu seinen Eltern unternommen, wo er in der privaten Waschmaschine Uniformteile gewaschen hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|