Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen 5 K 156/12
DRsp Nr. 2013/14039
Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung
Die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten sind als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1EStG abzugsfähig, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig oder ohne Aussicht auf Erfolg war, die Höhe der vereinbarten Kosten nach landestypischen Gesichtspunkten angemessen sind und keine Kostenerstattung erfolgt.Gegen den Nichtanwendungserlass des BMF vom 20.12.2011 (BStBl I 2011, 1286).