Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zur Durchführung von Absicherungsmaßnahmen während der Bergung eines in einem See verunfallten Ultraleichtflugzeugs.
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