Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Aufwendungen der Klägerin für ein Promotionsstudium im Fach Politologie im Anschluss an eine Phase der Berufstätigkeit nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Fach Soziologie als vorweggenommene Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder nur als (betragsmäßig sehr beschränkte) Sonderausgaben steuermindernd zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|