Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen der Klägerin für ein Hochschulstudium der Vor- und Frühgeschichte und einen Tauchlehrgang Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen.
Die im Jahre 1967 geborene Klägerin hat am 14. Juli 1988 das Studium an der Ingenieurschule für Milchwirtschaft in der Fachrichtung Technologie der Milchverarbeitung abgeschlossen.
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