I.
Die Kläger sind Ehegatten, die von dem Beklagten (dem Finanzamt) für die Streitjahre 1995 bis 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH.
Im Jahre 1993 erwarb er von der Gemeinde B die Bauparzelle Nr. 3 mit einer Gesamtfläche von 3.442 qm im Gewerbegebiet Auerbach mit der Auflage, dass innerhalb von fünf Jahren ein Betriebsgebäude errichtet werde.
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