FG Hessen, vom 14.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 4826/01
Kosten für Schulbesuch; Abgrenzung Spende/Schulgeld
BFH, Beschluss vom 20.07.2006 - Aktenzeichen XI B 51/05
DRsp Nr. 2006/22834
Kosten für Schulbesuch; Abgrenzung Spende/Schulgeld
Entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob Beiträge für einen Schulbesuch freiwillig (Spende) oder unfreiwillig (Schulgeld) geleistet worden sind, ist, ob die Leistungen der Eltern dazu dienen, die Kosten des normalen Schulbetriebs zu decken und deshalb als Entgelt zu werten sind, oder ob sie darüber hinausgehen und deshalb als Spende abziehbar sind.