I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 11.01.2022 -
1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 464,00 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.03.2021 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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