FG Münster - Beschluss vom 07.11.2002
15 Ko 4204/02 KFB
Normen:
StBGebV § 10 ; StBGebV § 10 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 345

Kostenberechnung bei mehreren Einsprüchen

FG Münster, Beschluss vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 15 Ko 4204/02 KFB

DRsp Nr. 2003/637

Kostenberechnung bei mehreren Einsprüchen

Bei getrennt eingelegten Einsprüchen gegen Steuerbescheide unterschiedlicher Jahre entstehen jeweils Einzelgebühren, auch wenn die Einsprüche in einem einheitlichen Schriftsatz begründet werden. Wegen der einheitlichen Einspruchsbegründung ist jedoch für das Verfahren mit dem geringeren Streitwert nur die Mindestgebühr anzusetzen.

Normenkette:

StBGebV § 10 ; StBGebV § 10 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Rahmen der Festsetzung von zu erstattenden Kosten, ob bei mehreren Einsprüchen mehrere Einzelgebühren zu Einzelstreitwerten oder ob Gebühren nach dem Gesamtstreitwert zu erstatten sind.