BFH - Beschluß vom 21.08.2000
IX B 123/99
Normen:
FGO § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 195

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BFH, Beschluß vom 21.08.2000 - Aktenzeichen IX B 123/99

DRsp Nr. 2000/10140

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Zur Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach billigem Ermessen.

Normenkette:

FGO § 138 Abs. 1 ;

Gründe: