I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) führt vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) wegen eines von diesem gegen sie erlassenen Abrechnungsbescheids.
Der Klägerin ist vom FG durch Verfügung der Vorsitzenden aufgegeben worden, sich bis zum 13. Juli 2012 darüber zu erklären, ob sie einem Ruhen dieses Verfahrens zustimme. Die Klägerin hat jedoch mit Schriftsatz vom 29. Juni 2012 dem FG mitgeteilt, dass sie kein Ruhen des Verfahrens möchte, sondern umfassende Einsicht in die Akten --auch in die dem Amtsgericht (AG) vorliegenden-- und eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis 15. September 2012 begehre.
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