Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 12.02.2018, Az. 12 HK
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.617,12 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche der Beklagten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit der Beklagten.
Die Klägerin produziert und vertreibt Damenmode. Die Beklagte war für die Klägerin als Handelsvertreterin tätig. Die Klägerin hat den zwischen den Parteien bestehenden Handelsvertretervertrag mit Schreiben vom 14.10.2016 (Anl. K 3) zum 30.04.2017 gekündigt.
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