Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Klägerin wird der angefochtene Beschluss auf die Anschlussbeschwerde des Beklagten teilweise abgeändert:
Die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt, die auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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