SG Regensburg, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 381/13
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine bariatrische Operation im Wege der GenehmigungsfiktionStatthaftigkeit der allgemeinen LeistungsklageBeginn der Frist nach § 13 Abs. 3a S. 1 SGB VEntstehung eines Sachleistungsanspruchs
LSG Bayern, Urteil vom 12.01.2017 - Aktenzeichen L 4 KR 295/14
DRsp Nr. 2017/8988
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine bariatrische Operation im Wege der GenehmigungsfiktionStatthaftigkeit der allgemeinen LeistungsklageBeginn der Frist nach § 13 Abs. 3a S. 1 SGB VEntstehung eines Sachleistungsanspruchs
1. Wird der behauptete Anspruch darauf gestützt, dass die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V eingetreten sei, ist die allgemeine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5SGG) statthaft.2. Der Beginn der Frist des § 13 Abs. 3a S. 1 SGB V hängt nicht davon ab, wann der Krankenkasse die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorliegen.3. Der Eintritt der Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V bewirkt einen Anspruch auf Gewährung der beantragten Leistung als Sachleistung.
1. Die Genehmigungsfiktion ist auf subjektiv für den Berechtigten erforderliche Leistungen beschränkt; dies bedeutet gleichzeitig, dass die objektive Erforderlichkeit im Sinne der §§ 27 Abs. 1 Satz 1, 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V nicht Voraussetzung für den Eintritt der Fiktion ist.2. Eine bariatrische Operation in Form einer (stationären) Krankenhausbehandlung in einer Vertragsklinik liegt offensichtlich nicht außerhalb des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung.
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