Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 6. März 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid vom 23. Oktober und 25. Oktober 2019 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Verfahren vor dem Landessozialgericht nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Kostenerstattung für die Anschaffung eines Hörgerätes.
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