Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 7. September 2021 sowie der Bescheid der Beklagten vom 15. Juli 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2016 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger die Kosten für die beidseitige Hörgeräteversorgung mit den Hörgeräten Bernafon Preciso 9 NRM in Höhe von 5.841 € zu erstatten.
Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Erstattung der Kosten für die Anschaffung von Hörgeräten beidseits in Höhe von 5.841 €.
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