Kostenfestsetzung bei Ehegatten als Streitgenossen
FG Köln, Beschluss vom 05.07.2010 - Aktenzeichen 10 Ko 4058/09
DRsp Nr. 2010/15526
Kostenfestsetzung bei Ehegatten als Streitgenossen
1) Klagen Ehegatten als Gesamtschuldner der Einkommensteuer kommt die Erhöhung der Verfahrensgebühr von 1,6 um 0,3 auf 1,9 gemäß § 7RVG i. V. mit Nr. 1008 VV- RVG auch dann zur Anwendung, wenn die streitige Frage nur die Einkünfte eines Ehegatten betraf.2) Die Kostenfestsetzung erstreckt sich nicht auf die Vorsteuer, wenn und soweit der jeweilige Ehegatte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.