FG Niedersachsen - Urteil vom 24.06.2010
6 K 12181/08
Normen:
AO § 89;
Fundstellen:
DStRE 2011, 39

Kostenfestsetzung für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Regelung des § 89 Abs. 3 - 5 AO verfassungsrechtlich gerechtfertigt

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen 6 K 12181/08

DRsp Nr. 2010/15524

Kostenfestsetzung für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Regelung des § 89 Abs. 3 - 5 AO verfassungsrechtlich gerechtfertigt

1. Zu den Voraussetzungen des Ruhenlassens eines Einspruchsverfahrens wegen eines anderweitig bei Gericht anhängigen Verfahrens. 2. Gegen die gesetzlich normierte Gebührenpflicht für die einem Stpfl. erteilte verbindliche Auskunft bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 3. Die Gebühren sind wegen der mit der Auskunft verursachten Kosten und des damit verbundenen (individuell zurechenbaren) Vorteils sachlich legitimiert.

Normenkette:

AO § 89;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft.