FG Saarland - Beschluss vom 21.01.2003
1 K 122/99
Normen:
FGO § 137 ; FGO § 138 ;

Kostenlast bei Nichtvorlage von Reisekostenabrechnungen; Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid vom 24. September 1993

FG Saarland, Beschluss vom 21.01.2003 - Aktenzeichen 1 K 122/99

DRsp Nr. 2003/3328

Kostenlast bei Nichtvorlage von Reisekostenabrechnungen; Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid vom 24. September 1993

Gelangt das Finanzamt im Zuge einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei der Prüfung der Grenzgänger-Eigenschaft des Stpfl. anhand von dessen Reisekostenabrechnungen zu der Auffassung, die Grenzgänger-Eigenschaft sei infolge einer Überschreitung der zulässigen Abwesenheitstage überschritten, so muss es entsprechende Beweisvorsorge (Kopien der Reisekostenabrechnungen) treffen. Kommt es im Verlauf eines anschließenden Rechtsstreits zu einer Korrektur des Nachforderungsbescheides aufgrund nunmehr vorgelegter Reisekosten-Abrechnungen, so kann sich das Finanzamt nicht darauf berufen, der Stpfl. habe die Reisekostenabrechnungen bereits im Einspruchsverfahren vorlegen müssen, um so seinerseits die Nichtüberschreitung der Abwesenheitsgrenze nachzuweisen.

Normenkette:

FGO § 137 ; FGO § 138 ;

Tatbestand:

I.

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob ein Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid des Beklagten, in dem dieser nach Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber des Klägers von der inländischen Steuerpflicht des Klägers ausging, rechtmäßig war.