Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 1. August 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Partner der Sozietät M. & D. . Im Juni 2014 schaltete die Sozietät in der Zeitung "Mä. " folgende Anzeige:
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