BFH, Urteil vom 04.03.1999 - Aktenzeichen II R 43/98
DRsp Nr. 2002/2488
Kostenmiete; Mietspiegel
1. Ausgangspunkt für die Wertermittlung im Zuge einer vorzunehmenden Wertfortschreibung ist - wenn tatsächlich für das Objekt gezahlte Mieten i.S.v. § 79 Abs. 1BewG fehlen - die übliche Miete i.S.v. § 79 Abs. 2BewG für freifinanzierten und nicht preisgebundenen Wohnraum im Hauptfeststellungszeitpunkt.
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