BFH - Beschluß vom 11.10.2000
I R 72/99
Normen:
FGO § 136 Abs. 2 ;

Kostenpflicht bei Revisionsverfahren

BFH, Beschluß vom 11.10.2000 - Aktenzeichen I R 72/99

DRsp Nr. 2000/10342

Kostenpflicht bei Revisionsverfahren

Nimmt ein Stpfl. seine Anschlussrevision zurück, bevor der Revisionskläger seine Revision zurücknimmt, schafft er die Voraussetzung dafür, dass über seine Anschlussrevision nicht mehr zu entscheiden war. Ihn trägt daher die Kostenpflicht.

Normenkette:

FGO § 136 Abs. 2 ;

Gründe:

Das Verfahren war einzustellen, nachdem der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) seine Revision, mit der er sich gegen den Abzug der Kosten für die Kapitalerhöhung in Höhe von 2 505 DM als Betriebsausgaben wandte, zurückgenommen hat (§ 121 i.V.m. § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).