Die Beschwerden des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Düsseldorf und des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 14. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2016 werden als unbegründet verworfen.
2.Das Verfahren über die Beschwerden ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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