Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute, die im Klageverfahren die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 1987 wegen nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe sowie einen höheren Grundfreibetrag und einen höheren Kinderfreibetrag begehrt haben. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, da der Einkommensteuerbescheid ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sei und der vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) angesetzte Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag der Verfassung entsprochen hätten.
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