LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.09.2022
L 1 KR 275/20
Normen:
SGG § 124 Abs. 2; SGG § 155 Abs. 3; SGG § 153 Abs. 2; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 5; SGB V § 39 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 19.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 221 KR 1521/19

Kostenübernahme einer Fettschürzenresektion durch die gesetzliche KrankenkasseÜbernahme der Kosten einer Abdominoplastik mit Neuinsertion des BauchnabelsAnspruch auf Kostenübernahme einer Fettschürzenentfernung durch die Krankenkasse bei Komplikationsrisiko durch fortbestehendes ÜbergewichtDefinition der entstellenden Wirkung bezüglich der Kostenübernahme einer Operation durch die KrankenkasseVoraussetzungen für das Vorliegen einer Krankheit bezüglich der Kostenübernahme von Behandlungskosten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.09.2022 - Aktenzeichen L 1 KR 275/20

DRsp Nr. 2023/9417

Kostenübernahme einer Fettschürzenresektion durch die gesetzliche Krankenkasse Übernahme der Kosten einer Abdominoplastik mit Neuinsertion des Bauchnabels Anspruch auf Kostenübernahme einer Fettschürzenentfernung durch die Krankenkasse bei Komplikationsrisiko durch fortbestehendes Übergewicht Definition der entstellenden Wirkung bezüglich der Kostenübernahme einer Operation durch die Krankenkasse Voraussetzungen für das Vorliegen einer Krankheit bezüglich der Kostenübernahme von Behandlungskosten

Die Entfernung einer Fettschürze ist im Normalfall nicht zur Behandlung einer Krankheit erforderlich. Auch hat eine Fettschürze üblicherweise keine entstellende Wirkung. Dermatologische Erkrankungen sollen möglichst konservativ durch einen Facharzt behandelt werden. Nur als ultima ratio kommt eine Hautstraffung in Betracht.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 124 Abs. 2; SGG § 155 Abs. 3; SGG § 153 Abs. 2; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 5; SGB V § 39 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Durchführung einer stationären Krankenhausbehandlung (Fettschürzenresektion).