Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. Februar 2019 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.257,02 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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