I. Die Erinnerung des Erinnerungsführers gegen die Mitschuldnerrechnung (Kostenansatz) vom 19.06.2020 (zum - eigenen - Kassenzeichen 1191509599015; Rechnungsdatum/Sollstellung 01.07.2020) wird zurückgewiesen.
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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