LG München I, vom 11.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 OH 17873/12
Kostenvorschusspflicht für Ergänzungsfragen des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren
OLG München, Beschluss vom 24.10.2017 - Aktenzeichen 11 W 1470/17
DRsp Nr. 2018/11400
Kostenvorschusspflicht für Ergänzungsfragen des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren
Die Kosten eines durch ergänzende Fragen an den Sachverständigen verursachten Ergänzungsgutachtens trägt nicht der Streithelfer, sondern die unterstützte Partei als Antragstellerin nach § 22 Abs. 1 S. 1 GKG.