FG Köln - Urteil vom 24.03.2004
13 K 455/03
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 5 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1392

Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind Betriebsausgaben

FG Köln, Urteil vom 24.03.2004 - Aktenzeichen 13 K 455/03

DRsp Nr. 2004/10765

Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind Betriebsausgaben

Beteiligt sich eine Zweckverbandssparkasse an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und verpflichtet sich zur anteiligen Kostenübernahme, so sind diese Kostenzuschüsse als Betriebsausgaben - im Rahmen einer Teilwertabschreibung - abzugsfähig, wenn diese Beteiligung vorrangig aus eigenbetrieblichem Interesse erfolgt ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 5 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das finanzielle Engagement der Klägerin als Gesellschafterin einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft in den Streitjahren zu verdeckten Gewinnausschüttungen führt.