Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau M. gerichteten Kraftfahrzeugsteuerbescheids.
Mit Beschluss des Amtsgerichts (AG) A-Stadt vom 15. September 2008 wurden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau M. eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ernannt. Für die Insolvenzschuldnerin war ein Personenkraftwagen (PKW) mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX 123 auf ihren Namen zum Verkehr zugelassen.
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