I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Halter eines sog. Trike, eines dreirädrigen offenen Kraftfahrzeuges ohne Kabine. Es hat drei Sitzplätze, ein Leergewicht von 560 kg, erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h und wird mittels eines Lenkers gesteuert. Im Kraftfahrzeugbrief war das Fahrzeug früher als "Personenkraftwagen, offen" bezeichnet worden, bis die Verkehrsbehörde diese Eintragung in "dreirädriges Kraftfahrzeug" änderte.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hat mit Bescheid vom .... 2001 gegen den Kläger Kraftfahrzeugsteuer nach Maßgabe des für PKW geltenden Satzes festgesetzt. Auf die hiergegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) diesen Bescheid durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1411 veröffentlichte Urteil geändert und die Kraftfahrzeugsteuer nach Maßgabe des für Motorräder geltenden Satzes herabgesetzt.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision, zu deren Begründung Folgendes vorgetragen wird:
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