1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Kfz-Steuerbescheides vom …, der Einspruchsentscheidung vom sowie der Änderungsbescheide vom … und vom … verpflichtet, für das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen … die Befreiung von der Kfz-Steuer anzuerkennen.
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