FG Düsseldorf - Urteil vom 11.04.2002
8 K 6038/01 Verk
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 5 ;

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; Krankenbeförderung; Krankenfürsorgerische Betreuung - Beförderung Behinderter zu Tageseinrichtungen regelmäßig keine kraftfahrzeugsteuerbefreite Krankenbeförderung

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2002 - Aktenzeichen 8 K 6038/01 Verk

DRsp Nr. 2002/18027

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; Krankenbeförderung; Krankenfürsorgerische Betreuung - Beförderung Behinderter zu Tageseinrichtungen regelmäßig keine kraftfahrzeugsteuerbefreite Krankenbeförderung

Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Verwendung von Fahrzeugen zur Krankenbeförderung setzt die ausschließliche Verwendung zu dringenden Soforteinsätzen wegen der unmittelbaren Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen voraus. Diese Voraussetzung ist bei der Beförderung behinderter Menschen zur krankenfürsorgerischen Betreuung in Tageseinrichtungen nicht erfüllt (gegen Erlass FinMin NW vom 21.02.2000 S 6105 - 16 - VA 1).

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Halten von Fahrzeugen wegen Verwendung zur Krankenbeförderung i.S.v. § 3 Nr. 5 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes -KraftStG- steuerfrei ist.

Die Klägerin ist bzw. war Halterin u.a. der vier Fahrzeuge (sog. Pkw-Kombi) mit den amtlichen Kennzeichen...(bis 11.01.2002),...(bis 22.01.2002),...und....