FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.02.2011
2 K 43/11
Normen:
KraftStG § 8 Nr. 1; KraftStG § 8 Nr. 2; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; KraftStG § 2 Abs. 2a S. 3; StVZO § 23 Abs. 6a; Richtlinie 70/156/EWG;

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Hummer als PKW

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.02.2011 - Aktenzeichen 2 K 43/11

DRsp Nr. 2015/19709

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Hummer als PKW

1. Ein US-Hummer mit einem Leergewicht von 3.050 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.676 kg unterliegt seit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung gem. § 8 Nr. 1 KraftStG, wenn die der Personenbeförderung dienende Fläche die Ladefläche übertrifft. 2. Die Fläche der Führerkabine gilt typisierend, sofern sie nicht durch eine fest eingebaute Trennwand geteilt wird, insgesamt für Zwecke der Personenbeförderung genutzt.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KraftStG § 8 Nr. 1; KraftStG § 8 Nr. 2; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; KraftStG § 2 Abs. 2a S. 3; StVZO § 23 Abs. 6a; Richtlinie 70/156/EWG;

Tatbestand

Streitig ist, ob das Fahrzeug des Klägers als PKW zu besteuern ist.