Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist examinierte Krankenschwester. Sie betrieb im Streitjahr (1985) einen häuslichen Krankenpflegedienst und beschäftigte sieben Krankenschwestern/-pfleger, zwei Altenpfleger, fünf Pflegehelferinnen und etwa achtzig Hauspfleger. Die Patienten wurden in der Regel einen Monat, zum Teil auch zwei Monate lang betreut. Der Pflegedienst übernahm die medizinische Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Tätigkeit der Klägerin bestand darin, die Patienten aufzunehmen, Behandlungsvorschläge zu erstellen und das eigene Personal in den einzelnen Pflegefall entsprechend den Bedürfnissen des Patienten und der ärztlichen Verordnung einzuweisen. Sie nahm an dem ersten Besuch, gelegentlich auch an weiteren Besuchen in der Wohnung des Patienten teil und ließ sich täglich Arbeitsberichte ihrer Mitarbeiter geben.
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