Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen haben,
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 30.000 € festgesetzt.
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