Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. April 2016 und der Bescheid er Beklagten vom 29. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 27. März 2015 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Magenbypass-Operation als Sachleistung zu gewähren.
Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten des gesamten Rechtstreits zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Versorgung mit einer Magenbypass-Operation als Sachleistung.
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