LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.02.2017
L 1 KR 142/15
Normen:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; KHG § 17b Abs. 1 S. 10;
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 166 KR 993/13

KrankenversicherungsrechtÜbernahme einer KrankenhausrechnungAuslegung von AbrechnungsbestimmungenBewertungen und BewertungsrelationenLernendes System

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017 - Aktenzeichen L 1 KR 142/15

DRsp Nr. 2017/6912

Krankenversicherungsrecht Übernahme einer Krankenhausrechnung Auslegung von Abrechnungsbestimmungen Bewertungen und Bewertungsrelationen Lernendes System

1. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welcher der hiesige Senat folgt, sind die Vergütungsregelungen stets nach ihrem Wortlaut und allenfalls ergänzend nach ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen. 2. Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht. 3. Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiterzuentwickelndes und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zu Tage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; KHG § 17b Abs. 1 S. 10;

Tatbestand:

Im Streit steht die Bezahlung einer Krankenhausrechnung.