FG Schleswig-Holstein, vom 04.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 V 30/11
Kriterien für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf den regel- und den ermäßigten Umsatzsteuersatz
BFH, Beschluss vom 03.04.2013 - Aktenzeichen V B 125/12
DRsp Nr. 2013/7995
Kriterien für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf den regel- und den ermäßigten Umsatzsteuersatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises nach der "einfachstmöglichen" Aufteilungsmethode zu erfolgen hat. Liefert der Unternehmer die im Rahmen eines Gesamtkaufpreises gelieferten Gegenstände auch einzeln, ist der Gesamtkaufpreis grundsätzlich nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise aufzuteilen.