1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 12. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
2. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Verfahrenswert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft die Aufnahme in die bei dem Amtsgericht Hamburg, Insolvenzgericht, Abteilung 67a, geführte Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter.
Mit Schreiben vom 23.10.2015 bewarb sich der Antragsgegner um die Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter.
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