BFH - Urteil vom 26.02.2003
I R 26/02
Normen:
EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 § 52 Abs. 27 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1300
GmbHR 2003, 1017

KSt-Anrechnung; fehlerhafter Bescheid

BFH, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen I R 26/02

DRsp Nr. 2003/10115

KSt-Anrechnung; fehlerhafter Bescheid

Erteilt eine GmbH für eine 1993 erfolgte Gewinnausschüttung eine Steuerbescheinigung und gibt darin die anrechenbare KSt mit 9/16 der Einnahmen an, so ist der angegebene Betrag auf die ESt des Gesellschafters anzurechnen. Das gilt auch dann, wenn bei der Festsetzung der KSt gegenüber der GmbH die Ausschüttungsbelastung lediglich mit 30 v. H. angesetzt worden ist.

Normenkette:

EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 § 52 Abs. 27 ;

Gründe:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (1993) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH; die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.