Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 20.08.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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