Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. Dezember 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Bausparvertrag Nr. ... 01 über den 3. August 2015 hinaus bis zum 3. November 2015 fortbesteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
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