Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 31. Mai 2016 aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin vom 23. April 2015 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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