Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. März 2018 - 8 K 2876/15 - wird abgelehnt.
Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000,-- EUR festgesetzt.
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